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Dr. Birn IT-Prozesse GmbH

Kundenworkshops, Softwaresystemen, Prozessanalysen..., Prozessmodellierung, BPMN, Anforderungsanalyse, IT-Projektmanagement, Re-Design, BPM
Adresse / Anfahrt
Grünwälderstraße 10-14
79098 Freiburg im Breisgau
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-10-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2021. Geschäftsanschrift: Grünwälderstraße 10 - 14, 79098 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: - Prozessanalyse und Management von IT-Projekten, - Prozessoptimierung sowie Prozessmodellierung mit BPMN 2.0, - Trainings, Vorlesungen und Workshops im Zusammenhang mit Prozessmanagement und Projektmanagement, - die technische Umsetzung und Wartung von Internetauftritten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Birn, Kristina, Freiburg im Breisgau, *01.06.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Dr. Birn, Kristina, Freiburg im Breisgau, *01.06.1971 als Inhaberin der Firma "Dr. Birn IT-Prozesse e.K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 707066) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 22.09.2021. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.