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Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung GmbH

Bürophilosophie, Mitarbeiterstruktur, Browsersitzung..., Tätigkeitsbereiche, CSRF, Gewerbeflächenuntersuchungen, Handlungskonzepte, Angriffen, Schützt, Befragungen/Erhebungen
Adresse / Anfahrt
Teichstraße 14
79539 Lörrach
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-12-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2020. Geschäftsanschrift: Teichstraße 14, 79539 Lörrach. Gegenstand: Die Beratung im Themenfeld Stadt- und Regionalentwicklung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Prof. Dr. Acocella, Donato, Lörrach, *12.06.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Helbig, Peter, Fürth, *15.10.1967, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Prof. Dr. Acocella, Donato, Lörrach, *12.06.1961 als Inhaber der Firma "Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung e.K.", Lörrach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706556) betriebenen Unternehmens - mit Ausnahme des Vertrages mit dem Designer Outlet Wolfsburg zur Überprüfung der konzepttreuen Umsetzung des DOW, der beim Einzelunternehmen verbleibt - nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 25.11.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.