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Dr. Thorsten Bosch AG

Unternehmensberatung, Bühne und Veranstaltungsort, Verhandlung..., GESCHÄFTSFELDER, T&O, KaDeWe, Slick, Essentielle
Adresse / Anfahrt
Am Eichet 3
86938 Schondorf am Ammersee
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Gründung 1995
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2007-06-26:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 06.09.2006, zuletzt geändert am 18.12.2006. Die Hauptversammlung vom 18.05.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz, bisher München, Amtsgericht München HRB 163852) und 16 Abs.3 (Ort und Einberufung) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Verwalten sowie Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland; weiter Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Erstellung und Anwendung von Software. Grundkapital: 3.550.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Bosch, Thorsten, Schondorf a. Ammersee, *08.02.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist durch Satzung vom 06.09.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.08.2011 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I). Die Gesellschaft hat am 18.12.2006 im Wege der Nachgründung einen Vertrag über die Einbringung eines Geschäftsanteils an der Thorsten Bosch Beratungsgruppe GmbH geschlossen. Die Hauptversammlung vom 18.12.2006 hat diesem Vertrag zugestimmt.

2007-07-17:
Die Thorsten Bosch Beratungsgruppe GmbH mit dem Sitz in Schondorf a. Ammersee (Amtsgericht Augsburg HRB 17045) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2007 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.06.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 28.06.2007 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-08-20:
Die Dr. Thorsten Bosch München Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Schondorf am Ammersee (Amtsgericht Augsburg HRB 24519) und die Dr. Thorsten Bosch Gamma Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Schondorf am Ammersee (Amtsgericht Augsburg HRB 26922) sind als übertragende Rechtsträger auf Grund des jeweiligen Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2013 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.08.2013 und der Beschlüsse der Hauptversammlungen der übertragenden Gesellschaften vom 12.08.2013 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Beim Amtsgericht Augsburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

2016-01-06:
Die Hauptversammlung vom 22.12.2015 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um -3.450.000,00 EUR und die Änderung des § 5 der Satzung beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 100.000,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2017-08-24:
Die Hauptversammlung vom 07.08.2017 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, Halten und Verwalten sowie Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland; Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Erstellung und Anwendung von Software, sowie Durchführung von Seminartrainings aller Art, Unterrichtserteilung, Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung, insbesondere Durchführung von Seminartrainings im persönlichkeitsentwickelnden Bereich; weiterhin Aus- und Weiterbildung von Trainern und Qualitätssicherung; Veranstaltung freier Seminare; wirtschaftliche Beratung von Unternehmen. Die Dr. Thorsten Bosch Akademie Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Schondorf am Ammersee (Amtsgericht Augsburg HRB 24572) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2017 sowie der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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