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Dr. Werner Financial Service AG

Finanzierungs-Basispaket, Mediendienste, Kundenverhältnis..., Kundenverhältnisses, Zeichnungsunterlagen, Buchungsformular, Staatsvertrag, Rangfolge, Querverweise
Adresse / Anfahrt
Fliederweg 14
37079 Göttingen
1x Adresse:

Gerhard-Gerdes-Straße 5
37079 Göttingen


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2007-10-22:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2009-08-31:
Geschäftsanschrift: Gerhard-Gerdes-Straße 5, 37079 Göttingen. Nicht mehr Vorstand: Werner, Mario, Göttingen, *03.11.1971. Bestellt als Vorstand: Hildebrand, Klaus-Dieter, Hann. Münden, *09.10.1946.

2012-06-08:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2012-10-23:
Mit der Hi-Tech Media Aktiengesellschaft, Göttingen (Amtsgericht Göttingen, HRB 3111) als herrschendem Unternehmen ist am 18.09.2012 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Hauptversammlungen vom 18.09.2012 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2013-11-25:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2015-09-14:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2018-01-23:
Bestellt als Vorstand: Dr. Werner, Horst Siegfried, Göttingen, *01.08.1947, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-10-11:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hi-Tech Media Aktiengesellschaft am 11.10.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2018-10-11:
Der mit der Hi-Tech Media Aktiengesellschaft Göttingen am 18.09.2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist beendet. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 mit der Hi-Tech Media Aktiengesellschaft mit Sitz in Göttingen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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