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Dressur- & Aktivstall Trittau GmbH

Liegehallen, Liegestall, Sandpaddock..., Winterpaddock, Führanlage, Krankenboxen, Reitplatz, Artgenossen, Paddock, Reithalle
Adresse / Anfahrt
Trittauerfeld 45-46
22946 Trittau
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-03-09:
Name der Firma: Dressur- & Aktivstall Trittau GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Trittau; Geschäftsanschrift: Trittauerfeld 46, 22946 Trittau; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Landwirtschaft mit dem Schwerpunkt Pferdehaltung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Dr. Neumann, Björn-Georg, *12.05.1970, Wohltorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Neumann, Friederike Julia, geb. Liedtke, *29.03.1976, Wohltorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.02.2022

2022-06-29:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Energie und Balance GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 132733) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.