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Drillisch Verwaltungs GmbH

Digitalfunk, Gebäudefunk, Nachrichtentechnik..., Objektfunk, Bauvorschriften
Adresse / Anfahrt
3.OG
Max-Planck-Straße 27a
50858 Köln
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-07-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.1990 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.03.2012 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat am 08.06.2018 beschlossen, den Sitz von Bad Münstereifel (bisher Amtsgericht Bonn, HRB 12188) nach Köln zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 2 zu ändern; den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Geschäftsanschrift: Horbeller Straße 31, 50858 Köln. Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Drillisch Nachrichtentechnik GmbH & Co. KG. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Harnischmacher, Tim, Köln, *17.04.1974; Weiden, Jochen, Heimbach, *11.10.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-11-13:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Max-Planck-Straße 27a, 50858 Köln.

2019-08-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2019 mit der Projects & Investment BLENS GmbH mit Sitz in Heimbach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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