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Duschking Harz GmbH

Adresse / Anfahrt
Zellbach 48
38678 Clausthal-Zellerfeld
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4x HR-Bekanntmachungen:

2016-02-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2016. Geschäftsanschrift: Zellbach 48, 38678 Clausthal-Zellerfeld. Gegenstand: Der Verkauf und der Vertrieb von Sanitärobjekten aller Art und Beratung und Planung von Sanitäranlagen aller Art ohne Montagetätigkeit. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Christoffers, Jens, Clausthal-Zellerfeld, *19.07.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-07-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Verkauf und der Vertrieb von Sanitärobjekten aller Art und Beratung und Planung von Sanitäranlagen aller Art ohne Montagetätigkeit sowie Trockenbaumontage.

2021-12-01:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Harzer-Heizungsbau GmbH am 01.12.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

2021-12-01:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.11.2021 mit der Harzer-Heizungsbau GmbH mit Sitz in Clausthal-Zellerfeld (Amtsgericht Braunschweig, HRB 111380) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.