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EEG Energie- Einkaufs- und Service GmbH

Energiewirtschaft, Gemeindewerke, Energiemarkt..., Bilanzkreis, Netzservice, Intermediär, Versorger, Energiedatenmanagement, Energie mit Weitblick, Energieservice
Adresse / Anfahrt
Margarete-Steiff-Straße 1-3
24558 Henstedt-Ulzburg
1x Adresse:

Hamburger Straße 28
24558 Henstedt-Ulzburg


Kontakt
37 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 37 Mitarbeiter
Gründung 1998
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-13:
Name der Firma: Energieservice- und Dienstleistungs- GmbH Henstedt-Ulzburg; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Henstedt-Ulzburg; Geschäftsanschrift: Hamburger Straße 28, 24558 Henstedt-Ulzburg; Gegenstand: Einkauf von Energie für die Gesellschaft und Verkauf von Energie, insbesondere an Unternehmen der kommunalen Energieversorgung; ferner Serviceleistungen aus allen Bereichen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung, insbesondere der Unternehmen der kommunalen Energieversorgung, stehen; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Wiederhold, Marc, *20.10.1984, Hamburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 31.07.2019

2019-09-19:
Name der Firma: EEG Energie- Einkaufs- und Service GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändrt in § 1 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die EEG Energie- Einkaufs- und Service GmbH (Amtsgericht Kiel HRB 8419 Kl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-09-15:
Prokura: 1. Ewert, Matthias, *01.11.1974, Kaltenkirchen; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

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