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EGOTEC GmbH

Internet und Onlinemedien, Erledigt, Istzeit..., Projektzeiten, Sollzeit, Statusänderungen, Zeitbuchungen, Projektdetails, Dokuments
Adresse / Anfahrt
Pfalzgraf-Otto-Straße 81
74821 Mosbach
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Gründung 1999
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2007-10-15:
Die Gesellschafterversammlungen vom 03.07.2006 und vom 19.09.2007 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma) und 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2006 um 25.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR herabgesetzt. Firma geändert; nun: EGOTEC GmbH.

2009-08-14:
Neue Geschäftsanschrift: Hauptstraße 130, 74821 Mosbach.

2012-04-27:
Änderung der Geschäftsanschrift: Pfalzgraf-Otto-Straße 81, 74821 Mosbach.

2012-09-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lind, Wolfgang, Elztal, *05.01.1974.

2016-05-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Einzelprokura: Dietz-Roth, Christin, Mosbach, *31.08.1977.

2016-07-22:
Bestellt als Geschäftsführer: Jakob, Johannes, Buchen Odenwald, *20.07.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-05-17:
Prokura erloschen: Dietz-Roth, Christin, geb. Dietz, Mosbach, *31.08.1977.

2020-07-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 50.000,00 EUR erhöht.

2021-02-16:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.07.2020 in eine Aktiengesellschaft unter der Firma "EGOTEC AG", Mosbach gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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