2019-01-29: Persönlich haftender Gesellschafter: ELB Real Estate Beteiligungs-GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 34141 HB); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Kommanditgesellschaft
2019-03-18: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.01.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage von der ELB Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 16840 HB) die deren Teilbetrieb "Real Estate" zuzuordnenden Aktiva und Passiva als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.