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ELITE Alarmanlagen GmbH

Betrieb ihrer Alarmanlage, Qualitätsprodukten, DAITEM...
Adresse / Anfahrt
Schönwalder Straße 13-14
13585 Berlin
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-02-10:
Firma: ELITE Alarmanlagen GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Schönwalder Straße 13-14, 13585 Berlin; Gegenstand: Betrieb eines Unternehmens für Alarm-, Videoüberwachungs- und Schließanlagen sowie Sicherheitstechnik; Einzelhandel mit Schlüsseln, Schlössern und Beschlägen sowie verwandten Warengruppen; Einbau von Tresoren und Wertschutzschränken; Ausführung von Schlosserarbeiten im Rahmen des genannten Unternehmenszweckes. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Miethe, Christian, *11.06.1974, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.01.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Schlüssel-Service in Spandau Christian Miethe e.Kfm. vom Inhaber Christian Miethe geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 18415) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 28.01.2015. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgen Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2017-04-19:
Änderung zu Nr. 1: Aktualisierung des Familiennamens, wie folgt: Geschäftsführer: Kaleta, Christian, *11.06.1974, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

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