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Emba Machinery GmbH

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Adresse / Anfahrt
Spenglerstraße 11
23556 Lübeck
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-09-18:
Geschäftsanschrift:; Mecklenburger Straße 229, 23568 Lübeck .Nicht mehr Geschäftsführer: Berg, Anders E.; Nicht mehr Geschäftsführer: Biller, Frank Ruediger; Geschäftsführer: Berg, Niclas, *06.06.1964, Stockholm/Schweden; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Bürger, Marco, *22.04.1974, Bühnsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2010-02-19:
Geschäftsanschrift: Spenglerstraße 11, 23556 Lübeck.

2010-11-05:
Kapital: 108.000,00 EUR. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2010 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und um 628,71 EUR auf 108.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) geändert worden. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Corpart GmbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 1617 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

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