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EPE GmbH & Co. KG

Veranstaltungen, Malerwerkstätten, Bundesgütegemeinschaft..., Anstriche, Betonsanierung, Betonflächeninstandsetzung, Farbenladen, Raumkonzept, Maltechniken, Urgroßvater, Farbton
Adresse / Anfahrt
Hindenburgstraße 60
42853 Remscheid
1x Adresse:

Castroper Straße 5
50735 Köln


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-10-22:
Neue Firma: EPE GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Hindenburgstr. 60, 42853 Remscheid. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2009 mit der Betonflächeninstandsetzung EPE GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRA 18383) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-11-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2009/03.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009/16.10.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2009/16.10.2009 mit der Betonflächeninstandsetzung EPE Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 52664) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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