2008-12-19: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit Datum vom 10.12.2008 wurde eingereicht..
2009-03-06: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit Datum vom 10.12.2008 wurde eingereicht..
2009-03-30: Geschäftsanschrift: Langenstr. 52-54, 28195 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.01.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Proteomik AG mit Sitz in Stuhr, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 111188 durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2012-04-19: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.03.2012 ist die Satzung in § 3 (Grundkapital), § 6 (Aktien) und § 19 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) geändert worden.
2012-09-03: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit Datum vom 24.08.2012 wurde eingereicht.
2012-09-28: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 ist die Advisia Holding AG in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 25683 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2014-11-13: 19, 28199 Bremen. Geschäftsanschrift: Häschenstr. 19, 28199 Bremen; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2014 wurden die Namensaktien der Gesellschaft in Inhaberaktien umgewandelt und dementsprechend § 6 (Aktien) der Satzung geändert.
2020-07-24: Vertretungsregelung:Ist nur ein Geschäftsführender Direktor bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführende Direktoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführende Direktoren gemeinsam oder durch einen Geschäftsführenden Direktor in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Verwaltungsrat kann einzelne Geschäftsführende Direktoren ermächtigen, die Gesellschaft allein zu vertreten.
Der Verwaltungsrat kann einzelnen Geschäftsführenden Direktoren generell oder für den Einzelfall die Befugnis erteilen, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführender Direktor: Ehlerding, Reiner, *22.06.1973, Fensterbach; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.07.2014 sind die allgemeine Vertretungsregelung geändert und die Satzung insgesamt neu gefasst worden.
2020-07-24: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Advisia Holding AG in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 25638 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2020-07-24: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 ist die Advisia Holding GmbH in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 25638 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.