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ERCON Gesellschaft für Telekommunikationstechnik GmbH

Kommunikationstechnik, Festnetz Richtfunk, Höhentauglichkeit Führerschein..., Motivation Höhentauglichkeit, Richtfunk und Mobilfunk
Adresse / Anfahrt
Osterather Straße 6m
41460 Neuss
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2015-08-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31. Juli 2015. Geschäftsanschrift: Osterather Straße 6 m, 41460 Neuss. Gegenstand: Telekommunikationstechnik, Elektroinstallation, Systemtechnik, Antennenbau und Montagebau, Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Pietrzak, Tomasz, Neuss, *28.07.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Pietrzak, Maria Anna, Neuss, *08.12.1964. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der TP Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 10414 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 31. Juli 2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31. Juli 2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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