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ESN EntlackungsServiceNord GmbH

Nutzmaße, Musterentlackung, Silikonstopfenentlackung..., Abdeckmaterial, Strahlarbeiten, Entlackungsdienstleister, Nutzmaß, Silikonstopfen, I.v.m, Schleuderradstrahlanlage
Adresse / Anfahrt
Mühlenhagen 167
20539 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-08-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2020. Geschäftsanschrift: Mühlenhagen 167, 20539 Hamburg. Gegenstand: Entlackung, insbesondere von Stahl-, Aluminium- und NE-Metallteilen sowie Silikonstopfen unter Einsatz verschiedener Verfahren, z. B. von themischen und chemischen Verfahren und von Schleuderrad- und Kugelstrahlen, 3D-Scan, 3D-Druck, 360°- und Produktfotografie und sonstige Dienstleistungen aller Art, soweit nicht gesetzlich genehmigungsbedürftig. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Allmüller, Sascha, Harmstorf, *12.01.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Allmüller, Katharina, Harmstorf, *13.08.1977. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Allmüller, Sascha, Harmstorf, *12.01.1972 unter der Firma EntlackungsServiceNord, Inhaber Sascha Allmüller e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.07.2020. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.08.2020 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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