Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

ETL ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wirtschaftsprüfung, Steuern und Recht, DATEV, Arbeitnehmerportal..., Mandantenportal, Spezialisierte, Gesundheitsmarkt
Adresse / Anfahrt
Platz vor dem neuen Tor 2
10115 Berlin
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2007-08-01:
Firma: ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH Stamm- bzw. Grundkapital: 75.600 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2007 ist das Stammkapital zum Zweck der Verschmelzung mit der ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 84556,um 50.000 Euro auf 75.600 Euro erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1(Firma) und § 5(Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 84556, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Firma bisher: ANTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH..

2008-02-07:
Änderung zu Nr. 1:; Vertretungsbefugnis erweitert; Geschäftsführer:; Genz, Peter-Christian; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2008-08-01:
Geschäftsführer:; 2. Dommenz, Daniel, *14.01.1972, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.

2009-06-15:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Platz vor dem Neuen Tor 2, 10115 Berlin Geschäftsführer:; 3. Genz, Anja, *19.04.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.

2013-03-01:
Firma: ETL ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafter vom 21.02.2013 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 1 (Firma)..

2019-02-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Genz, Peter-Christian

2019-06-12:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.03.2019 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.

2021-08-20:
Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.01.2020 ist das Stammkapital um 50.600,00 EUR auf 25.000,00 EUR herabgesetzt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 .

2021-12-14:
Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.09.2021 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der ETL ADVISA Berlin-Mitte GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 169609 B) erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Stammkapital).

2021-12-14:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.09.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ETL ADVISA Berlin-Mitte GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Marketing