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EXBIR Travel GmbH

Adresse / Anfahrt
Dernbuschweg 11
40625 Düsseldorf
Kontakt
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2010-11-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: itm IDEAS TO MARKET GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Mühlenbergweg 18a, 40629 Düsseldorf.

2011-09-20:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Cordobastraße 1, 40477 Düsseldorf.

2012-09-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tagen mit der hrh Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 41552) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-09-26:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Graf-Recke-Straße 42, 40239 Düsseldorf.

2019-11-14:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Dernbuschweg 11, 40625 Düsseldorf.

2020-08-28:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der EXBIR Travel GmbH mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.