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Eckel Metalltech GmbH & Co. KG

Glasbau, Komplettservice, Unterseiten..., Blecharbeiten, Automatiktüren, Folgt, Schweißarbeiten, Brandschutztüren, Fassadenbau, Sonderkonstruktionen
Adresse / Anfahrt
Ohepark 6
21224 Rosengarten
1x Adresse:

Am Sportplatz 19
21224 Rosengarten


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-06-26:
(der Betrieb eines Metallbau-Unternehmen nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ohne dass eine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung ausgeübt wird.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Sportplatz 19, 21224 Rosengarten. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Eckel Verwaltungs GmbH, Rosengarten (Amtsgericht Tostedt HRB 206175), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-07-03:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.05.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom selben Tage das Unternehmen -mit Ausnahme des betrieblichen Grundbesitzes- als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Eckel, Stefan, Rosengarten GT Nenndorf, *28.03.1970 unter der Firma Stefan Eckel Metallbau e.K. in Rosengarten betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.