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Edeka \ Mandy Moch e.K.

Alexa
Adresse / Anfahrt
Grunerstraße 20
10179 Berlin
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-09-02:
Firma: Mandy Moch e.K. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Grunerstraße 20/ALEXA, 10179 Berlin Inhaber:; 1. Moch, Mandy, *21.02.1987, Berlin Rechtsform: Einzelunternehmen Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen ist entstanden auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage durch Verschmelzung der Mandy Moch GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 117284 B) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2019-08-07:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2019 und der Zustimmungseklärungen der Anteilsinhaberversammlung des übertragenden Rechtsträgers und der Mandy Moch, Berlin, als Inhaberin des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag ist die Moch Backwaren UG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 156659 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Inhaberin des Einzelunternehmens als Alleingesellschafterin des übertragenden Rechtsträgers verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.