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Edeka Kohl Rötz edekakohlstefan Stefan Kohl

Lebensmittelgeschäft
Adresse / Anfahrt
Gmünder Straße 2
92444 Rötz
1x Adresse:

Johann-Dachauer-Straße 15
94357 Konzell


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-06-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.06.2019. Geschäftsanschrift: Johann-Dachauer-Str. 15, 94357 Konzell. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Lebensmitteleinzelhandels. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kohl, Stefan, Rattenberg, *31.01.1982; Kohl, Martina, Rattenberg, *29.03.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-11-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma Florian Kohl e.K. mit dem Sitz in Rötz aus dem Vermögen des Inhabers und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag und -erklärung vom 22.10.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.10.2019 das unter der Firma Florian Kohl e.K. mit Niederlassung in Rötz betriebene Unternehmen von dem Inhaber Kohl, Stefan, Rattenberg, *31.01.1982 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.