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Edgar HP Hoyer Sprengarbeiten Diamantsägen und -bohren GmbH & Co KG

Spezialabbruch, Sprengen, Betonsägen..., Betonbohren, H.P, Seitenbeucher, Nutzungsbedingung
Adresse / Anfahrt
Junkersstraße 4
86343 Königsbrunn
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-15:
Edgar H. P Hoyer Verwaltungs GmbH & Co. KG, Königsbrunn (Junkersstraße 4 a, 86343 Königsbrunn, Verwaltung eigenen Vermögens). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hoyer GmbH, Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 23123), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-03-25:
Edgar H. P Hoyer Verwaltungs GmbH & Co. KG, Königsbrunn (Junkersstraße 4 a, 86343 Königsbrunn, Spezialabbruch - maschinell oder mechanisch - von Bauwerken und Bauwerksteilen sowie das Diamantbohren und -sägen in Stahlbeton, Beton, Asphalt und anderen Materialien). Der Einzelkaufmann Edgar Horst-Peter Hoyer hat Teile seines unter der Firma Edgar H.P. Hoyer Sprengarbeiten Diamantsägen und -bohren in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRA 11700) betriebenen Unternehmens gemäß Ausgliederungsvertrag vom 10.03.2008 durch Übertragung auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Gesellschafter haben dem Ausgliederungsvertrag mit Beschluss vom selben Tag zugestimmt. Die Ausgliederung ist mit ihrer Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 19.03.2008 wirksam. Firma geändert, nun: Edgar H.P. Hoyer Sprengarbeiten Diamantsägen und -bohren GmbH & Co. KG. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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