2016-01-05: Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Kissen 19, 59929 Brilon. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Brillant 2158. GmbH, Brilon (Amtsgericht Arnsberg HRB 11408), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg, HRA 51097 B) nach Brilon verlegt.
2016-02-05: Die Firma ist geändert in: Egger Kunststoffe Brilon GmbH & Co. KG.
2016-03-24: Nach Änderung der Firma nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Egger Kunststoffe Brilon Beteiligungs-GmbH, Brilon , mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-09-26: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Ansorge, Martin, Brilon, *25.10.1968; Heymann, Thomas, Wennigsen, *27.03.1966; Streichardt, Thomas, Warendorf, *08.03.1969; Wehmeyer, Michael-Bernd, Münster, *05.06.1972.
2022-01-03: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.12.2021 mit der Egger Holzwertstoffe Brilon GmbH & Co. KG mit Sitz in Brilon verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.