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Einhell Germany AG

Internationaler Handel & Entwicklung, X-Change, Akku-Plattform..., Werkzeuge und Gartengeräte, Lesezeit, Do-It-Yourself-Projekten, Akkusystem, Battery, Ladegeräte, Lawn
Adresse / Anfahrt
Wiesenweg 22
94405 Landau a.d.Isar
1x Adresse:

Eschenstraße 6
94405 Landau a.d.Isar


Kontakt
158 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 158 Mitarbeiter
Gründung 1964
Formell
21x HR-Bekanntmachungen:

2005-03-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Enke, Torsten, Landau a.d. Isar, *09.08.1966; Frank, Gerd, Obersöllbach, *26.09.1967.

2006-07-05:
Die Hauptversammlung vom 22.06.2006 hat die Änderung der §§ 7 (Hauptversammlung) und 8 (Teilnahme- und Stimmrecht) der Satzung beschlossen.

2007-01-24:
Bestellt: Vorstand: Dr. Thannhuber, Markus, Fichtheim, *29.08.1971.

2008-01-23:
Bestellt: Vorstand: Boeder, York Boris, Landau a.d.Isar, *22.07.1969.

2008-07-02:
d.Isar). Die Hauptversammlung vom 20.06.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Bekanntmachungen und Übermittlung von Informationen), 6 (Aufsichtsrat), 7 (Hauptversammlung), 8 (Teilnahme- und Stimmrecht) und 9 (Vorsitz in derHauptversammlung) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Einhell Germany AG. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und Vertrieb von hand-, benzin- und elektrobetriebenen Geräten sowie Metall- und Kunststofferzeugnissen für Handwerk, Garten und Freizeit sowie von Erzeugnissen der Klima- und Heiztechnik.

2008-07-09:
d.Isar). Beim Amtsgericht Landshut -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

2008-12-10:
d.Isar.Geschäftsanschrift: Wiesenweg 22, 94405 Landau a.d.Isar. Prokura erloschen: Frank, Gerd, Obersöllbach, *26.09.1967.

2009-07-01:
d.Isar.Die Hauptversammlung vom 19.06.2009 hat die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.06.2009 ist § 4 Abs. 4 der Satzung (Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zu 18. Juni 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftvermögens vorgehen oder gleichstehen. Des Weiteren wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.06.2009 § 4 Abs. 5 der Satzung(Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals II und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre vom 19.06.2009 hat die hierzu erforderlichen Zustimmungen erteilt.

2009-07-22:
d.Isar.Beim Amtsgericht Landshut -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

2010-06-23:
d.Isar.Die Hauptversammlung vom 18.06.2010 hat die Änderung der §§ 7 (Hauptversammlung) und 8 (Teilnahme- und Stimmrecht) der Satzung beschlossen.

2011-01-05:
d.Isar. Ausgeschieden: Vorstand: Boeder, York Boris, Landau a.d.Isar, *22.07.1969.

2013-02-05:
d.Isar. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Rostan, Hans-Peter, Stephansposching, *22.04.1967.

2013-07-02:
d.Isar. Die Hauptversammlung vom 21.06.2013 hat die Änderung der §§ 3 (Bekanntmachungen und Übermittlung von Informationen), 7 (Hauptversammlung) und 8 (Teilnahme- und Stimmrecht) der Satzung beschlossen.

2014-06-17:
d.Isar.Die Hauptversammlung vom 11.06.2014 hat die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2014 ist § 4 Abs. 4 der Satzung (Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I geändert. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 3.864,985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Des Weiteren wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2014 § 4 Abs. 5 der Satzung (Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals II geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre vom 11.06.2014 hat die hierzu erforderlichen Zustimmungen erteilt.

2014-06-25:
d.Isar.Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2014 ist § 4 Abs. 4 der Satzung (Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Des Weiteren wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2014 § 4 Abs. 5 der Satzung (Grundkapital) durch Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals II geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre vom 11.06.2014 hat die hierzu erforderlichen Zustimmungen erteilt.

2015-11-10:
d.Isar. Beim Amtsgericht Landshut -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

2017-03-21:
d.Isar. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Hoffmann, Heinz, Neukirchen vorm Wald, *01.08.1976.

2019-07-05:
d.Isar. Bestellt: Vorstand: Dr. Urban, Christoph, Dingolfing, *04.07.1970.

2019-09-17:
d.Isar. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Lang, Oliver, Deggendorf, *11.01.1977.

2020-01-25:
d.Isar. Personendaten geändert, nun: Vorstand: Dr. Thannhuber, Markus, Fichtheim, Landau a.d. Isar, *28.09.1971.

2021-07-02:
d.Isar. Die Hauptversammlung vom 18.06.2021 hat die Änderung der §§ 7 und 8 (Teilnahme- und Stimmrecht) der Satzung beschlossen.

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