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Eisenacher elektroTechnik GmbH

Verbinder, Schrumpfschlauch, Aderendhülsen..., Kabelbinder, Flachsteckhülsen, Ringform, Lösbare, Abisolierer, Flachstecker, Gabelform
Adresse / Anfahrt
Dornumer Straße 28-29
26556 Westerholt
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-05-09:
Geänderte Firma: Eisenacher elektroTechnik GmbH. Technischer Großhandel sowie die Herstellung und der Vertrieb elektrotechnischer Kleinteile. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben. Der Gegenstand der Gesellschaft umfasst auch sämtliche branchenüblichen Nebentätigkeiten.Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR und die Änderung der Firma beschlossen.

2009-05-04:
Geschäftsanschrift: Dornumer Straße 28, 26556 Westerholt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.02.2009 mit der BEG-Elektrotechnik GmbH mit Sitz in Westerholt (Amtsgericht Aurich, HRB 1643) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-03-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 beschlossen.

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