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Elektro Plewe GmbH

Elektriker, Behindertenrufanlagen, Notstromversorgungsanlagen..., Schwesterrufanlagen, Strangsanierung, Zähleranlagen, Edelstahlausführung, Brandsanierung, Blitzschutz, Kabelverlegung
Adresse / Anfahrt
Bleiche 10
16278 Angermünde
1x Adresse:

Nordring 21
16278 Angermünde


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-07-08:
Geschäftsanschrift: Bleiche 10, 16278 Angermünde. Gegenstand: Elektroinstallation. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Plewe, David, *23.05.1985, Angermünde, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Prokura: Plewe, Marlen, geb. Gross, *19.02.1986, Angermünde, Einzelprokura. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit des einzelkaufmännischen Unternehmens David Plewe e.K. (Amtsgericht Neuruppin, HRA 3601) auf Grund des Spaltungsplans vom 16.05.2022 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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