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Elektro Sternhoff GmbH

EIB, Beleuchtungsplanung von Ihrem, Doenstleistungen..., Ihrer elektrischen ANlagen, KNX und Beleuchtungsplanung, Meisterbetrieb in Castrop, Ihr direkter Draht, Elektroinstallateur
Adresse / Anfahrt
Kreuzstraße 133
44575 Castrop-Rauxel
1x Adresse:

Bessemerstraße 80
44793 Bochum


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-02-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2016. Geschäftsanschrift: Kreuzstr. 133, 44575 Castrop-Rauxel. Gegenstand: ist die Planung und Durchführung von Elektroinstallationen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sternhoff, Gerhard, Castrop-Rauxel, *08.02.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.05.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das gesamte Vermögen der Elektroanlagen Sternhoff e. K. mit Sitz in Dortmund als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-09-12:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.09.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.