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Elektro Fischer GmbH

Installationsarbeiten, Schmide in Thanhausen, CAD...
Adresse / Anfahrt
Angerstraße 6
95671 Bärnau
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-06-16:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2008 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Schöner Constanze, Weiden, *25.03.1958 verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma J.Bernauer Knopffabrik, Inh. C. Schöner e.K. mit dem Sitz in Bärnau (AG Weiden HRA 2239) geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-06-16:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2008 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Schöner Constanze, Weiden, *25.03.1958 verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma J.Bernauer Knopffabrik, Inh. C. Schöner e.K. mit dem Sitz in Bärnau (AG Weiden HRA 2239) geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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