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Elektro Lienhart GmbH

Helios, Elektroinstallation, Bewegungsmelder..., Ihr Fachbetrieb, Außenbeleuchtung
Adresse / Anfahrt
Werkstraße 2
77815 Bühl
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-05-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2012. Geschäftsanschrift: Rehbühnweg 2 a, 77815 Bühl. Gegenstand: Die Erbringung von Elektrodienstleistungen und der Handel mit Elektrogeräten und Teilen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Lienhart, Erik, Bühl, *06.10.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Lienhart, Erik, Bühl, *06.10.1962 als Inhaber der Firma "Erik Lienhart e.K.", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRA 704267) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 20.04.2012. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-05-25:
Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Werkstr. 2, 77815 Bühl.

2012-12-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 65.000,00 EUR erhöht.

2019-06-24:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.05.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Solis-Energy Verwaltungs GmbH", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRB 709262) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.