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Elektroanlagenbau Alisch GmbH

Adresse / Anfahrt
Thomas-Müntzer-Weg 4
06780 Zörbig
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2016. Geschäftsanschrift: Beyersdorfer Weg 1, 06780 Zörbig. Gegenstand des Unternehmens: Elektromontage von Industrieanlagen, Montage von Steuerungstechnik, Verlegung von Stromleitungen und Hochspannungsleitungen, Trassenbau, sowie die Montage und Lieferung von Schaltschränken, Rohrbegleitheizungen, Druckluft- und Pneumatiksystemen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Alisch, Maik, Zörbig, *02.09.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des von Maik Alisch, Zörbig, * 02.09.1968, betriebenen Unternehmens "Elektrotechnik Alisch, Inhaber Maik Alisch e.K." mit Niederlassung in Zörbig aus seinem Vermögen und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Thomas-Müntzer-Weg 4, 06780 Zörbig. 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers Maik Alisch, Zörbig, * 02.09.1968, das von ihm das von betriebene Unternehmen "Elektrotechnik Alisch, Inhaber Maik Alisch e.K." mit Niederlassung in Zörbig gemäß Ausgliederungsvertrag vom 29.07.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2020 übernommen. Die Ausgliederung ist am 11.08.2020 durch Eintragung der Ausgliederung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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