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Elektronica-SM-Handels GmbH

TOM®, VIO®, Welthölzer®..., Stück Barcode, Preisanfrage, Flame, Themenwelt
Adresse / Anfahrt
Mergenthalerstraße 29-31
48268 Greven
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2006-04-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz), 17 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde in der Gesellschafterversammlung beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern. Neue Firma: Elektronica-SM-Handels GmbH. Nach Ergänzung des Geburtsdatums: Geschäftsführer: El-Madany, Fathi, Münster, *05.04.1951.

2018-07-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 14.900,00 EUR auf 40.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Hansaring Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Greven (Amtsgericht Steinfurt HRA 6017) und der Hansaring Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 8921) beschlossen. Neues Stammkapital: 40.500,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2018 und der Gesellschafterversammlung der Firma Hansaring Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG vom 12.07.2018 und der Gesellschafterversammlung der Firma Hansaring Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH vom 12.07.2018 mit der der Hansaring Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRA 6017) sowie mit der Hansaring Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 8921) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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