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Elektrotechnik Baumann GmbH

Wiedererkennen, Videoanlagen, Beleuchtungstechnik..., Verkabelung, Erfahrung
Adresse / Anfahrt
An der Lehmkaute 7
56470 Bad Marienberg (Westerwald)
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2009-12-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2009. Geschäftsanschrift: An der Lehmkaute 7, 56470 Bad Marienberg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Montage und Installation von Elektroanlagen aller Art, insbesondere Elektro- und Beleuchtungstechnik, Alarm- und Überwachungstechnik, Netzwerk- und Kommunikationstechnik, sowie Photovoltaikanlagen, Wärmepumpenanlage und artverwandter Tätigkeiten sowie der Handel mit Elektrogeräten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baumann, Toni, Elektromeister, Rothenbach, *21.06.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Toni Baumann, Rothenbach, *21.06.1963, als Inhaber unter der Firma "Toni Baumann Elektrotechnik e.K." mit Niederlassung in Bad Marienberg (Amtsgericht Montabaur HRA 3534 ) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.