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Elektrotechnik Römer GmbH & Co. KG

Elektriker, Wärmepumpen, Klimatechnik..., Bewegungsmelder, Elektroinstallation, Außenbeleuchtung
Adresse / Anfahrt
Eichholzweg 7
74653 Künzelsau
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-03-08:
(Erbringung von Dienstleistungen und Installationen, der Verkauf, die Errichtung und der Handel vorwiegend im elektrotechnischen Bereich an Endkunden. Dies können Verbraucher, Unternehmer oder die öffentliche Hand sein.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eichholzweg 7, 74653 Künzelsau. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Römer Verwaltungs-GmbH, Künzelsau (Amtsgericht Stuttgart HRB 768317). Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Römer, Verena, Künzelsau, *30.03.1990. Der Einzelkaufmann Römer, Merlin Jonas, Künzelsau, *06.12.1988 hat als Inhaber der Firma "Elektrotechnik Römer e.K.", Künzelsau (Amtsgericht Stuttgart HRA 735297) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.02.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 01.02.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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