2009-09-25: Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2009 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 23.06.2009 der Verein Eltern-Kinder-Schülergruppe,Neue Kindergruppe Kreuzberg mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 4639 B) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlich: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet..