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Energienetze Bayern GmbH & Co. KG

ENB, Haushaltskunden, Netzbetreiber..., Veröffentlichungspflichten, Industriekunden, Einspeisekunde, Gasbeschaffenheit, Gasinfrastruktur, Installateurverwaltung
Adresse / Anfahrt
Frankenthaler Straße 2
81539 München
Kontakt
21 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 21 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-12-18:
(Tätigkeit als Netzbetreiber, insbesondere Betrieb, Unterhaltung und Ausbau von Verteilungsanlagen für Elektrizität, Gas und Wasser sowie Haben und Halten dieser Verteilungsanlagen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ungsteiner Straße 31, 81539 München. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Energienetze Bayern Management GmbH, München (Amtsgericht München HRB 222389). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Energienetze Bayern GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 164388). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-01-26:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frankenthaler Str. 2, 81539 München.

2016-04-06:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 01.12.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.12.2015 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 01.12.2015 Teile des Vermögens von der Energie Südbayern GmbH mit dem Sitz in München übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.