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Erban Müller Schmähl Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft

Wirtschaftsprüfung, Steuern und Recht, Mandantenservice, Standorten..., Steuerfachwirt, Steuerfachangestellte, Einsteigen, Jahresabschlüssen, Analysen Planrechnungen, Ihren guten Kenntnissen, Kenntnissen in Sachen, Mandantenbetreuung
Adresse / Anfahrt
Kölnische Straße 9-11
34117 Kassel
1x Adresse:

Hans-Böckler-Straße 2
34576 Homberg


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2007-10-22:
Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame Ausübung der Beratungstätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Bringmann, Edmund, Steuerberater, Fuldatal, *23.07.1946; Müller, Andreas, Steuerberater, Lohfelden, *24.08.1968; Schmähl, Ralf, Steuerberater, Ahnatal, *31.05.1969. Entstanden durch Formwechsel der B & W Steuerberatungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Kassel HRB 6946).

2007-10-22:
Neuer Name: Erban Müller Schmähl Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft. Ausgeschieden als Partner: Bringmann, Edmund, Steuerberater, Fuldatal, *23.07.1946. Eingetreten als Partner: Erban, Thomas, Steuerberater, Espenau, *15.01.1962.

2011-10-31:
Neuer Sitz: Kassel. Der Sitz ist nach Kassel verlegt.

2014-01-27:
Name geändert, nun: Neuer Name: Erban Müller Schmähl Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft.

2019-02-26:
Die Partnerschaftsgesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Doris Hofmann Steuerberatungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 17070) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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