2014-08-28: Die Röthenbacher Deponiegesellschaft mbH mit dem Sitz in Wendelstein (Amtsgericht Nürnberg HRB 19262) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-12-20: Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2014 hat die Änderung der §§ 13 (Bevollmächtigte und Stimmenzahl) und 15 (entfällt) der Satzung beschlossen.
2015-07-07: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Reithelshöfer, Michael, Roth, *21.04.1968.
2018-09-14: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 16.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (Kommanditanteil im Nennwert zu 156.000,00 EUR an der Entsorgungszentrum Franken GmbH & Co. KG, AG Nürnberg HRA 14868, Geschäftsanteil Nr. 3 im Nennwert zu 13.000,00 EUR an der EZF-Verwaltungs-GmbH, AG Nürnberg HRB 28506, Kommanditanteil im Nennwert zu 52.000,00 EUR an der EZF Nürnberg GmbH & Co. KG AG Nürnberg HRA 18254) auf die neu gegründete Gesellschaft EZF Holding GmbH mit dem Sitz in Roth (Amtsgericht Nürnberg HRB 35569) übertragen.