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EtikettenStar GmbH

LabelOcean, Aufkleber-Etikettendruckerei, Hologram Void..., Hologram Void Etiketten, Papier/Folien, Vielzwecketiketten auf Bogen, Void Etiketten, Laminierfolie, Overheadfolie, Fotopapier
Adresse / Anfahrt
Vogelbeerweg 5
26160 Bad Zwischenahn
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2015-03-10:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Melkerpad 1, 26160 Bad Zwischenahn.

2019-07-23:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Vogelbeerweg 5, 26160 Bad Zwischenahn.

2021-12-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der EP EtikettenPlus GmbH mit Sitz in Bad Zwischenahn (Amtsgericht Oldenburg HRB 214998) beschlossen. 45.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Kong, Qinyan, Bad Zwischenahn, *19.04.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.12.2020 mit der EP EtikettenPlus GmbH mit Sitz in Bad Zwischenahn verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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