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EuWeCo gGmbH

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6x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Jahresabschluss), § 7 (Stammkapital), § 8 Ziff. 5 (Teilbarkeit von Geschäftsanteilen, § 9 Ziff. 5 (Beschlüsse), § 11 (Gesellschafterversammlung), § 14 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), § 15 (Verwaltungsrat), § 16 Ziff. 9 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates), § 17 (Beschlussfassung, Tätigkeit des Verwaltungsrates), § 18 (Geschäftsführung, Vertretung) und in § 22 Ziff. 1 (Bekanntmachungen und Veröffentlichungen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die europaweite Kooperation, insbesondere die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen in europäischen Ländern. Grundlage sind die in den jeweiligen Ländern gültigen Sozialgesetze bzw. Schwerbehindertengesetzte. Insbesonder für Deutschland ist Grundlage § 54 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) und der Dritten Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung) vom 13.08.1980 in der jeweils gütligen Fassung. Und für Belgien ist Grundlage Artigkel 3 des Gesetzes vom 06.08.1990 über die Gegenseitigkeitsgesellschaften (frz. Mutualités; ndrl. Mutualiteiten) in der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft bietet behinderten Menschen, insbesondere psychisch Behinderten, innerhalb des von ihr übernommenen Einzugsbereichs, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Täitgkeit, sofern sie in der Lage sind, eine Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu erbringen, oder wenn nicht ein außerordentliches Pflegebedürfnis dem entgegensteht. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Weiterhin Geschäftsführer: Niesen, Ferdinand, Schwirzheim, *10.03.1962, einzelvertretungsberechtigt.

2009-10-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2009 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst.

2011-02-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft), § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr), § 4 (Jahresabschluss), § 5 (Stammkapital), § 7 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 11 (Stimmrecht), § 16 (Ausscheiden eines Gesellschafters), § 17 (Auflösung der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für behinderte Menschen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die europaweite Kooperation zum Nutzen behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen. Vorrangiges Ziel ist die Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben. Dies wird insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen verfolgt. Daneben können auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten werden. Grundlage der Leistungen sind die in den jeweiligen Ländern gültigen Sozialgesetze bzw. Schwerbehindertengesetze. Für Deutschland sind insbesondere die Regelungen über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der §§ 33 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch sowie die Werkstättenverordnung maßgeblich und für Belgien ist Grundlage Artikel 3 des Gesetzes vom 06.08.1990 über die Gegenseitigkeitsgesellschaften (frz. Mutualités, ndrl. Mutualiteiten) in der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft bietet behinderten Menschen, insbesondere psychisch Behinderten, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. Daneben können auch Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten werden. Die Gesellschaft kann ferner auch lernbehinderte und lernschwache Menschen sowie Menschen mit psychischen und/oder sozialen Verhaltensauffälligkeiten durch Qualifizierungsmaßnahmen, Vermittlung sowie unterstützte Beschäftigung auch für den allgemeinen Arbeitmarkt vorbereiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch andere Tätigkeiten auszuüben, soweit diese geeignet sind, dem Zweck der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu dienen, vorausgesetzt jedoch, dass durch solche Tätigkeiten die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft erhalten bleibt. Die Gesellschaft kann auch weitere mildtätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen. Sie kann im In- und Ausland unter ihrer oder anderer Firma Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen.

2012-09-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Gegenstand der Gesellschafterversammlung) beschlossen.

2013-02-01:
Einzelprokura: Morbach, Jürgen, Gerolstein, *29.03.1966.

2015-12-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Maréchal, Christian, Angestellter, Ligneuville/ Belgien / Belgien.