2006-02-17: Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Veit-Apotheke, Filialapotheke der Rathaus Apotheke Inhaber Gerd Wellemeyer e.K., Rheine (Amtsgericht Steinfurt HR A 2890).
2009-09-11: Die Firma ist geändert in: Rathaus Apotheke Gerd Wellemeyer e.K. Geschäftsanschrift: Matthiasstr. 9, 48431 Rheine. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Galerie Apotheke, Filialapotheke der Rathaus Apotheke Gerd Wellemeyer e.K., 48431 Rheine, Geschäftsanschrift: Poststr. 4, 48431 Rheine. Nach Änderung der Firma der Hauptniederlassung und der Firma der Zweigniederlassung: Veit Apotheke, Filialapotheke der Rathaus Apotheke Gerd Wellemeyer e.K., 48431 Rheine, Geschäftsanschrift: Matthiasstr. 24, 48431 Rheine.
2013-01-11: Nach Firmenänderung: Rathaus Apotheke Tristan Wellemeyer e.K. Nach Änderung der Firma der Hauptniederlassung und der Firma der Zeigniederlassung: Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Galerie Apotheke, Filialapotheke der Rathaus Apotheke Tristan Wellemeyer e.K., 48431 Rheine, Geschäftsanschrift: Poststr. 4, 48431 Rheine; Veit Apotheke, Filialapotheke der Rathaus Apotheke Tristan Wellemeyer e.K., 48431 Rheine, Geschäftsanschrift: Matthiasstr. 24, 48431 Rheine. Nicht mehr Inhaber: Wellemeyer, Gerd, Rheine, *13.02.1948. Nunmehr Inhaber: Wellemeyer, Tristan, Rheine, *13.02.1981. Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
2016-10-18: Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Westpark Apotheke, Filialapotheke der Rathaus Apotheke Tristan Wellemeyer e.K., 48431 Rheine, Geschäftsanschrift: Felsenstr. 3, 48431 Rheine. Der Übergang der in dem Betriebe des bisher unter der Firma Westpark Apotheke Inh. Hans-Gerd Esters e.K. geführten Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
2016-10-24: Der Übergang der in dem Betriebe des bisher unter der Firma Westpark Apotheke Inh. Hans-Gerd Esters e.K. geführten Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.