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Evangelische Fachschulen Alten Eichen gemeinnützige GmbH

Schule, Ausbildungserfahrung, Kitas und Grundschulen..., Fachschule für Sozialpädagogik, Kosten/Finanzierung
Adresse / Anfahrt
Wördemanns Weg 21
22527 Hamburg
1x Adresse:

Wördemanns Weg 19
22527 Hamburg


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-11-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2020. Geschäftsanschrift: Wördemanns Weg 19-23, 22527 Hamburg. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Jugendhilfe, Wissenschaft und Forschung, des Wohlfahrtswesens, mildtätiger Zwecke und kirchlicher Zwecke durch Unterhaltung und Förderung von Bildungs-, Ausbildungs-, Weiterbildungs-, und Fortbildungsstätten und von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung oder Förderung von allgemeinbildenden Schulen, berufsbildenden Schulen für Sozialpädagogik, Pflege und Therapie, Kindertageseinrichtungen, Wohnheimen für Mitarbeiter/innen, Schüler/innen und Auszubildende, Einrichtungen, die der Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Wissenschaft und Forschung und der pädagogischen, sozialpädagogischen, pflegerischen und therapeutischen Hilfe und Beratung dienen, des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Sozialen Jahrs sowie aller damit im Zusammenhang stehenden sozialen und pädagogischen Leistungen und Beratungen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, behinderte, hilfebedürftige und hilfesuchende Menschen. Die Gesellschaft kann weitere Dienste und Einrichtungen für diese Personenkreise anbieten und übernehmen, wie Einrichtungen für ambulante und stationäre Versorgung, Bildung, Pflege und Beratung von Menschen, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, sowie Schulen, Wohngruppen, Beratungsstellen, Versammlungsstätten, Erholungs- und Gästeeinrichtungen und andere Sozialeinrichtungen. Die Gesellschaft kann auch Anstalts- und andere Kirchengemeinden, Kirchen, Kapellen, Räume der Stille, Abhalten von Gottesdiensten, Ausbildung von Geistlichen und kirchlichdiakonischen Mitarbeitern, Erteilung von Religionsunterricht unterhalten, ausüben und fördern. Sie kann auch Verwaltungsdienstleistungen für andere gemeinnützige Einrichtungen übernehmen. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Giese, Ralf, Quickborn, *23.11.1965; Dr. Schweda, Torsten, Hamburg, *29.06.1958, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2020-11-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Stiftung Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Alten Eichen mit Sitz in Hamburg beschlossen. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.11.2020 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.11.2020 Teile des Vermögens der Stiftung Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Alten Eichen mit Sitz in Hamburg als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.