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Johannesstift Diakonie Jugendhilfe gGmbH

Zwecke der Spitzenverbände, EJS, Assisto..., Anzeigename
Adresse / Anfahrt
Schönwalder Allee 26
13587 Berlin
Kontakt
30 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 30 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-13:
Firma: Evangelisches Johannesstift Jugendhilfe gGmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin Gegenstand: Die Trägerschaft für Maßnahmen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Unterstützung der schulischen Bildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und Förderung von Angeboten im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Die Gesellschaft fördert im Rahmen dieser Zwecke auch das gemeinschaftliche Leben in Einrichtungen. Sie fördert als Träger diakonischer Aufgaben die Integration von Kindern und Jugendlichen und deren Familien in unterschiedlichen Lebenslagen, einschließlich Kindertagesstätten, Ganztagsbetreuung, Wohngruppen, therapeutischer Beratung und Angeboten der Suchthilfe. Die Gesellschaft fördert und unterstützt Modelle und Projekte, die diesem Zweck dienen und diesen unterstützen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Lorch, Andreas, *25.04.1964, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.12.2009.

2010-03-25:
Gegenstand: Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und Förderung diakonischer Einrichtungen und Ausbildungsstätten sowie durch stationäre, teilstationäre und ambulante Dienste - zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie - zur Aus-, Fort- und Weiterbildung und - zur Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über soziale Fragen. Die Gesellschaft führt Maßnahmen und Projekte als Träger diakonischer Aufgaben in Einrichtungen durch, die der Integration von Kindern und Jugendlichen und deren Familien in unterschiedlichen Lebenslagen, einschließlich Kindertagesstätten, Wohngruppen, therapeutischer Beratung und Angeboten der Suchthilfe dienen. Im Rahmen dieser Zwecke unterstützt die Gesellschaft auch das gemeinschaftliche Leben in diesen Einrichtungen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.03.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), 3 (Gemeinnützigkeit), 11 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr), 13 (Verwaltung des Gesellschaftsvermögens) und 14 (Auflösung, Liquidation)..

2010-07-19:
Stamm- bzw. Grundkapital: 200.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.07.2010 ist das Stammkapital auf 200.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in der Präambel, in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile, Gründungsaufwand), § 10 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) und in § 12 (Rechnungslegung, Jahresabschluss, Lagebericht)..

2010-08-10:
Änderung zu Nr. 1:; Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt; Geschäftsführer:; Lorch, Andreas; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit anderen als gemeinnützig eingetragenen Institutionen abzuschließen.

2012-11-06:
Prokura: 1. Grave, Bettina, *04.03.1969, Berlin; Einzelprokura.

2018-06-21:
Gegenstand: Die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft ist zudem Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und Förderung von Angeboten im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres Zwecks die Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen und deren Familien in unterschiedlichen Lebenslagen, einschließlich Kindertagesstätten, Ganztagsbetreuung, Wohngruppen, therapeutischer Beratung und Angeboten der Suchthilfe als Träger diakonischer Aufgaben die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Satzungszwecks auch Träger von Schulen und Bildungsträger für Jugendliche und junge Erwachsene werden. Die Gesellschaft kann auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Wichern Stiftung für Sozialarbeit und Jugendhilfe in Ungarn zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Förderung der Wohlfahrtspflege vornehmen. Die Förderung der vorgenannten Körperschaften wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für den geförderten Zweck. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.06.2018 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.

2021-12-20:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft ist zudem Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und Förderung von Angeboten im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO, die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres Zwecks die Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen und deren Familien in unterschiedlichen Lebenslagen, einschließlich Kindertagesstätten, Ganztagsbetreuung, Wohngruppen, therapeutischer Beratung und Angeboten der Suchthilfe als Träger diakonischer Aufgaben, die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Satzungszwecks auch Träger von Schulen und Bildungsträger für Jugendliche und junge Erwachsene werden, Erwachsenenbildung. Die Gesellschaft kann auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Wichern Stiftung für Sozialarbeit und Jugendhilfe in Ungarn zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Förderung des Wohlfahrtswesens vornehmen. Die Förderung der vorgenannten Körperschaften wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für den geförderten Zweck. Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen und durch Nutzungsüberlassungen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in der Anlage genannten Gesellschaften. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.

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