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Alexianer Johannisstift GmbH

Marketing und Werbung, Achatius-Haus, Clemens-Wallrath-Haus..., HTML Matomo, Tagespflege, Anzahl der Besuche, Demenz, Minuten HTML Matomo
Adresse / Anfahrt
Wichernstraße 8
48147 Münster
Kontakt
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2005-07-06:
Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Schick, Jens, Münster, *25.06.1973, einzelvertretungsberechtigt. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Witkowski, Manfred, Hamm, *05.03.1947, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Schick, Jens, Münster, *25.06.1973.

2007-10-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schick, Jens, Münster, *25.06.1973.

2009-04-01:
Geschäftsanschrift: Wichernstraße 8, 48147 Münster. Bestellt als Geschäftsführer: Lönnies, Mark, Münster, *23.11.1972, einzelvertretungsberechtigt.

2009-12-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1.Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Zweck wird insbesondere durch den Betrieb des Evangelischen Krankenhauses Johannisstift Münster sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte verwirklicht. Daneben wird der Gesellschaftszweck durch die Förderung der EKF Evangelische Krankenhausfördergesellschaft mbH und deren ebenfalls gemeinnützigen Tochtergesellschaften und Beteiligungen erreicht. Hierzu wendet die Gesellschaft ihre Mittel teilweise den o. a. steuerbegünstigten Körperschaften und Einrichtungen mit der Maßgabe zu, diese Mittel ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke und Vorhaben zu verwenden. 2. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. 3. Die Gesellschaft kann Nebeneinrichtungen und flankierende Einrichtungen unterhalten und betreiben. Sie darf zu diesem Zweck auch selbständige Gesellschaften errichten und sich an solchen beteiligen. 4. Die Gesellschaft wird im Sinne der Diakonie der Evangelischen Kirche in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe betrieben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erfordernisse. 5. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind.

2012-04-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Desweiteren wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst einschließlich § 14 (Vertretung). Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Zweck wird insbesondere durch den Betrieb des Evangelischen Krankenhauses Johannisstift Münster sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte verwirklicht. Daneben wird der Gesellschaftszweck durch die Förderung der EKF Evangelische Krankenhausfördergesellschaft mbH und der Valeo-Kliniken GmbH und deren ebenfalls gemeinnützigen Tochtergesellschaften und Beteiligungen erreicht. Hierzu kann die Gesellschaft ihre Mittel teilweise den o. a. steuerbegünstigten Körperschaften und Einrichtungen mit der Maßgabe zuwenden, diese Mittel ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke und Vorhaben zu verwenden. 2. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. 3. Die Gesellschaft kann Nebeneinrichtungen und flankierende Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, unterhalten und betreiben. Sie darf zu diesem Zweck auch selbständige Gesellschaften errichten und sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. 4. Die Gesellschaft wird im Sinne der Diakonie der Evangelischen Kirche in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe betrieben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erfordernisse. 5. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2012-06-22:
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Witkowski, Manfred, Hamm, *05.03.1947, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: von Helden, Michael, Osnabrück, *06.01.1978.

2014-06-06:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lönnies, Mark, Münster, *23.11.1972; Witkowski, Manfred, Hamm, *05.03.1947. Bestellt als Geschäftsführer: Brink, Jochen, Gütersloh, *25.10.1956, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-06-12:
Prokura und Wohnsitz geändert, nunmehr Einzelprokura: von Helden, Michael, Hasbergen, *06.01.1978.

2014-10-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gemeinnützigkeit und Zugehörigkeit zum Spitzenverband), § 13 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung) und in § 14 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.

2016-12-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 , § 5 (Stammkapital und Gesellschafter), § 6 (Veräußerung und Verpfändung von Geschäftsanteilen), § 12 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), § 13 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung) beschlossen. Nach §§ 14 des Gesellschaftsvertrages werden neu eingefügt die §§ 15 (Jahresabschluss) und 16 (Prüfungsrechte). Die bisherigen § 15 bis § 17 werden bei teilweiser Änderung fortlaufend §§ 18 bis 19 des Gesellschaftsvertrages. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Zweck wird insbesondere durch den Betrieb des Evangelischen Krankenhauses Johannisstift Münster sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte verwirklicht. Daneben wird der Gesellschaftszweck durch die Förderung der EKF Evangelische Krankenhausfördergesellschaft mbH und der Valeo-Kliniken GmbH und deren ebenfalls gemeinnützigen Tochtergesellschaften und Beteiligungen sowie des Universitätsklinikum Münster, Anstalt des öffentlichen Rechts, und deren ebenfalls gemeinnützigen Tochtergesellschaften und Beteiligungen erreicht. Hierzu kann die Gesellschaft ihre Mittel teilweise den o. a. steuerbegünstigten Körperschaften und Einrichtungen mit der Maßgabe zuwenden, diese Mittel ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke und Vorhaben zu verwenden. 2. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) der stationären und ambulanten Untersu-chung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. 3. Die Gesellschaft kann Nebeneinrichtungen und flankierende Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, unterhalten und betreiben. Sie darf zu diesem Zweck auch selbständige Gesellschaften errichten und sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. 4. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 5. Die Gesellschaft wird im Sinne der Diakonie der Evangelischen Kirche in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe betrieben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erfordernisse. 6. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind.

2020-06-02:
Prokura erloschen: von Helden, Michael, Hasbergen, *06.01.1978.

2021-01-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Brink, Jochen, Gütersloh, *25.10.1956. Bestellt als Geschäftsführer: Dransfeld, Stephan, Osnabrück, *15.04.1967, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Bake, Christian, Altenberge, *16.07.1975.

2021-02-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat am 03.02.2021 beschlossen, das Stammkapital (DEM 2.000,000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 1.022.583,76 um EUR 1,24 auf EUR 1.022.585,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern. Desweiteren wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführung) beschlossen sowie der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Neue Firma: Alexianer Johannisstift GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: I. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. II. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, von Wissenschaft und Forschung, der Kunst und Kultur, die Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie die Förderung kirchlicher Zwecke i.S.d. § 54 AO durch die stationäre und ambulante Untersuchung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. III. Die Verwirklichung der in Abs. II genannten Zwecke geschieht insbesondere durch den Betrieb des Evangelischen Krankenhauses Johannisstift Münster, außerdem durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb -von Krankenhäusern, -von medizinischen Versorgungszentren (ambulante Untersuchung und Behandlung), -von Einrichtungen der Altenpflege (Alten- und Seniorenheime), -von Einrichtungen zur Rehabilitation, -von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung, -von Instituten für Gesundheitsförderung, -von Einrichtungen zur Prävention und Selbsthilfe, -von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zur Rehabilitation, Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie der Unterstützung von Auszubildenden und Studenten in den von der Gesellschaft beschäftigten Berufsgruppen verwirklicht. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung kann sowohl durch eigene Forschungsaktivitäten als auch durch die Unterstützung anderer Forschungseinrichtungen erfolgen. IV. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. V. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. Neues Stammkapital: 1.022.585,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

2021-12-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 IV beschlossen. I. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. II. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, von Wissenschaft und Forschung, der Kunst und Kultur, die Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie die Förderung kirchlicher Zwecke i.S.d. § 54 AO durch die stationäre und ambulante Untersuchung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. III. Die Verwirklichung der in Abs. II genannten Zwecke geschieht insbesondere durch den Betrieb des Evangelischen Krankenhauses Johannisstift Münster, außerdem durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb -von Krankenhäusern, -von medizinischen Versorgungszentren (ambulante Untersuchung und Behandlung), -von Einrichtungen der Altenpflege (Alten- und Seniorenheime), -von Einrichtungen zur Rehabilitation, -von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung, -von Instituten für Gesundheitsförderung, -von Einrichtungen zur Prävention und Selbsthilfe, -von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zur Rehabilitation, Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie der Unterstützung von Auszubildenden und Studenten in den von der Gesellschaft beschäftigten Berufsgruppen verwirklicht. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung kann sowohl durch eigene Forschungsaktivitäten als auch durch die Unterstützung anderer Forschungseinrichtungen erfolgen. IV. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft auch i.S.d. § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken. Dies erfolgt insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit den in Anlage 1 benannten steuerbegünstigten Körperschaften durch die dort aufgeführten erbrachten und bezogenen Dienst- und Service-Leistungen, die jeweils einzeln vereinbart werden. V. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig.

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