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Eve Wedding GmbH

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Friedrichshafener Straße 5
82205 Gilching
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6x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2016. Geschäftsanschrift: Friedrichshafener Straße 5, 82205 Gilching. Gegenstand des Unternehmens: Design, Herstellung und Vertrieb von Printerzeugnissen für individuelle Kommunikation persönlicher Anlässe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Behn, Christoph, Eching, *29.05.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-06-15:
Bestellt: Geschäftsführer: Leibold, Patrick, Windach, *17.01.1982, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schäufler, Daniela, Gilching, *06.09.1981.

2019-12-20:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hammer, Philipp, München, *11.07.1981.

2021-02-03:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Behn, Christoph, Hamburg, *29.05.1979.

2022-01-04:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der kartenmacherei GmbH mit dem Sitz in Gilching verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-01-11:
Die Verschmelzung wurde am 5.1.2022 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .

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