2017-03-28: Partnerschaft. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Stadtplaner im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Die Partnerschaft beachtet die für Berufsangehörige nach § 2 HmbArchtG geltenden Berufsplichten. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Evers, Christian, Stadtplaner, Hamburg, *27.08.1968; Küssner, Ulf, Stadtplaner, Lübeck, *05.12.1970.