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Extern Messdienst Süd GmbH & Co. KG

Haustechnik, Immobiliendienstleistungen, Messtechnik..., Verteilergeräte, Geräteservice, Kostenaufstellung, Funksysteme
Adresse / Anfahrt
Seckenheimer Straße 79
68165 Mannheim
7x Adresse:

Heinrichstraße 2
64283 Darmstadt


Gaußstraße 12
68165 Mannheim


Zschopauer Straße 216
09126 Chemnitz


Altenberger Straße 10
35576 Wetzlar


Ludwigstraße 52a
67454 Haßloch


Carl-Benz-Straße 12
33803 Steinhagen


Hauptstraße 42
07751 Rothenstein


Kontakt
32 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 32 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-01-27:
(Das Messen und Erfassen von Verbräuchen in Immobilien, privater und gewerblicher Art, sowie das Erstellen von Heizkosten- und Betriebskostenabrechnungen, sowie der Handel und die Vermietung von Messgeräten zur Erfassung von Verbäuchen und zur Verteilung von Heiz- und Betriebskosten sowie Rauchwarnmelder und ähnliche Geräte der Haustechnik.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Seckenheimer Straße 79, 68165 Mannheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Extern Messdienst Süd Verwaltungs-GmbH, Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 735469), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-09-17:
Der Einzelkaufmann Dern, Albrecht, Mannheim, *03.07.1949 hat als Inhaber der Firma "Extern-Haustechnik Albrecht Dern", Mannheim das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2020 und der Versammlungsbeschlüsse vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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