2020-12-21: Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 12.11.2020 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.11.2020 mit dem Katholischer Krankenpflegeverein St. Elisabethenverein Bad Bergzabern e.V. (nunmehr: Elisabethenverein der Pfarrei Hl. Edith Stein e.V., Bad Bergzabern) mit Sitz in Bad Bergzabern (Amtsgericht Landau in der Pfalz, VR 517) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers ist am 21.12.2020 erfolgt. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereinen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.