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FX Nachtmann Bleikristallwerke GmbH

RSN
Adresse / Anfahrt
Zacharias-Frank-Straße 7
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2005-04-04:
d.Waldnaab). Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 2.610.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der F.X. Nachtmann leuchten design GmbH mit dem Sitz in Neustadt/WN und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.

2005-04-04:
d.Waldnaab). Die F.X. Nachtmann leuchten design GmbH mit dem Sitz in Neustadt/WN (Amtsgericht Weiden/OPf. HRB 1547) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.

2005-05-04:
d.Waldnaab). Prokura erloschen: Kurz, Peter, Neustadt a.d.Waldnaab, *27.12.1958. Prokura erloschen: Dr. Weber, Andreas, Weiden i.d.OPf, *14.10.1965. Prokura erloschen: Kleinlein, Markus, Püchersreuth, *05.06.1967.

2005-06-13:
d.Waldnaab). Die Kristallerie Nachtmann GmbH mit dem Sitz in Zwiesel (Amtsgericht Deggendorf HRB 1959) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-04-20:
d.Waldnaab). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Götz, Klaus, Dorsten, *19.05.1948. Bestellt: Geschäftsführer: Kaufmann, Alois, Weiden i.d.OPf., *05.07.1957, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2006-06-01:
d.Waldnaab). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmidt, Ferdinand, Störnstein, *26.01.1958.

2007-02-02:
F.X. Nachtmann Bleikristallwerke GmbH, Neustadt a.d.Waldnaab (Zacharias-Frank-Straße 7, 92660 Neustadt/WN). Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Bauer, Manfred, Tännesberg, *14.02.1962.

2008-12-03:
d. Waldnaab.Geschäftsanschrift: Zacharias-Frank-Straße 7, 92660 Neustadt a.d. Waldnaab. Prokura erloschen: Scheunemann, Wolfgang, Bärnau; Schmidt, Ferdinand, Störnstein, *26.01.1958.

2016-02-13:
d. Waldnaab. Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 1 , 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Organe der Gesellschaft), 8 (Jahresabschluss) und 9 (Aufsichtsrat). Firma geändert, nun: Neue Firma: F.X. Nachtmann Kristallwerke GmbH. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Erzeugnissen der Kristallglasindustrie und damit in Verbindung stehender anderer Produkte. Prokura erloschen: Beyer, Hans, Weiherhammer, *14.10.1960.

2016-12-31:
d. Waldnaab. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Bayerische Glaswerke GmbH mit dem Sitz in Neustadt a.d.Waldnaab verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.