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FELTEN GmbH

Informationstechnologie & -dienste, ESC, HYDRA..., Prozessindustrie, Execution
Adresse / Anfahrt
In den Dörrwiesen 31
54455 Serrig
1x Adresse:

Römerring 1
74821 Mosbach


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mind. 19 Mitarbeiter
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5x HR-Bekanntmachungen:

2008-06-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.208 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.400,00 EUR sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Verfügungen über Geschäftsanteile), § 6 (Gesellschafterversammlung), § 8 (Rechte und Pflichten der Gesellschafter), § 13 (Entgelt bei Ausscheiden) und § 18 ( Befreiung von Wettbewerbsverboten) beschlossen. Neues Stammkapital: 27.400,00 EUR.

2008-09-05:
Prokura erloschen: Kaiser, Michael,* 05.01.1961, Wiltingen.

2019-07-03:
Bestellt als Geschäftsführer: Kletti, Nathalie-Lorena, Bad Rappenau, *28.09.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-07-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde auch eine Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung und mit ihr eine Änderung von § 5 (Vertretung, Geschäftsführung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Diese lautet: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Felten, Werner, Serrig, *24.09.1959.

2021-01-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.11.2020 mit der Pimacon GmbH mit Sitz in Duisburg verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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