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Gezer Fleischmanufaktur Berlin GmbH

WIEDERVERKÄUFER
Adresse / Anfahrt
Riedemannweg 61-63
13627 Berlin
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-03-12:
Firma: Gezer Fleischmanufaktur Berlin GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Beusselstraße 44 n-q, 10553 Berlin Gegenstand: Zerlegung und Verarbeitung von FLeisch, der Vertrieb von Fleisch und Fleischprodukten sowie deren Verpackung. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Uzuner, Ümit, *20.01.1974, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.11.2009.

2013-02-28:
Änderung zu Nr. 1:; die Vertretungsbefugnis betreffend; Geschäftsführer:; Uzuner, Ümit; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Gezer, Kadir, *07.01.1975, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2013-03-28:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Uzuner, Ümit.

2017-09-06:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Riedemannweg 61 - 63, 13627 Berlin; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2017; 31.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 20.07.2017 und 31.07.2017 ist die Michalski Fleisch- und Wursthandel GmbH mit Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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